专利摘要:
Die Erfindung betrifft eine Reinigungsanlage (10), insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten, mit einem oder mehreren, zumindest ein Abscheidevolumen (16) und ein Speichervolumen (18) bildenden Abscheidebehälter (12), wobei das Abscheidevolumen (16) zumindest einen Zulauf (28) für zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere Abwasser aufweist und das Abscheidevolumen (16) und das Speichervolumen (18) über einen Abscheider (20) zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden sind, wobei eine Hebeanlage (24) zum Fördern von Flüssigkeit aus dem Speichervolumen (18) vorgesehen ist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest ein Schichtstärkensensor zum Messen einer Schichtstärke zumindest einer Trennschicht im Abscheidevolumen (16) angeordnet ist und eine Steuereinheit dazu ausgebildet ist, die Hebeanlage (24) zum Fördern von Flüssigkeiten aus dem Speichervolumen (18) in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke freizugeben oder zu verriegeln.
公开号:EP3705457A1
申请号:EP20160922.9
申请日:2020-03-04
公开日:2020-09-09
发明作者:Manfred Schäfer;Marc Schmitz
申请人:ACO Severin Ahlmann GmbH and Co KG;
IPC主号:C02F1-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Reinigungsanlage, insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten. Die Reinigungsanlage umfasst einen oder mehrere, zumindest ein Abscheidevolumen und ein Speichervolumen bildenden bzw. bildende Abscheidebehälter. Das Abscheidevolumen weist mindestens einen Zulauf für zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere für Abwasser auf. Das Abscheidevolumen und das Speichervolumen sind über einen Abscheider zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden. Ferner ist eine Hebeanlage zum Fördern von Flüssigkeit aus dem Speichervolumen vorgesehen.
[0002] Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betrieb einer Reinigungsanlage, insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten. Die Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zum Betrieb der vorstehend genannten Reinigungsanlage. Die Reinigungsanlage umfasst einen oder mehrere, zumindest ein Abscheidevolumen und ein Speichervolumen bildenden bzw. bildende Abscheidebehälter, die über einen Abscheider zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden sind. Zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere Abwasser, werden dem Abscheidevolumen zugeführt. Verunreinigungen, insbesondere in Form von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten, werden über den Abscheider abgeschieden und die gereinigten Flüssigkeiten werden im Speichervolumen gesammelt.
[0003] Reinigungsanlagen der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. So beschreibt beispielsweise DE 199 54 437 A1 eine Abwasserreinigungsanlage zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit mit einem vorgeordneten Schlammfangteil, in das Abwasser einleitbar ist, und einem nachgeordneten Speicherbecken zum Sammeln von gereinigtem Wasser. Das Schlammfangteil ist über ein Überlaufrohr mit dem Speicherbecken fluidisch verbunden. Ein Leichtflüssigkeitsabscheider, dessen Ablauf mit dem Überlaufrohr verbunden ist, ist dazu vorgesehen, Leichtflüssigkeitsanteile von dem zugeführten Abwasser abzutrennen. Das gereinigte Abwasser kann mit Hilfe einer Pump- oder Hebeleitung aus dem Speicherbecken abgepumpt werden. Der Zulauf zum Schlammfangteil kann einen selbsttätig verschießenden Zulaufverschluss aufweisen.
[0004] Insbesondere für Leichtflüssigkeitsabscheider werden selbsttätige Verschlusseinrichtungen regulatorisch gefordert. Bisher werden hierfür typischerweise Zulaufsperren oder Schwimmer am Einlaufelement verwendet, die den Zufluss zum Leichtflüssigkeitsabscheider verschließen, wenn der maximale Betriebswasserstand erreicht ist. Meistens werden sogenannte Schwimmer verwendet, die den Ablauf bei Erreichen der maximal erlaubten Speichermenge an Leichtflüssigkeit durch Aufsetzen auf den Schwimmerabschluss verschließen. Diese Schwimmer sind auf die Dichte der Leichtflüssigkeit tariert und reagieren auf die Dichte der sie umgebenden Flüssigkeit (Wasser oder Leichtflüssigkeit) und damit auf die Lage der Trennschicht zwischen abgeschiedener Leichtflüssigkeit und Wasser.
[0005] Die bekannten Zulaufsperren reagieren konstruktionsbedingt nur auf den vorliegenden Betriebswasserspiegel und nicht auf die vorhandene Speichermenge an Leichtflüssigkeit. Somit wird die Verschlusseinrichtung nur dann ausgelöst, wenn der Betriebswasserspiegel über einen vorgegebenen Pegel steigt. Dies kann beispielsweise dadurch verursacht werden, dass ein starkes Niederschlagsereignis, welches den Bemessungswert übersteigt, eintritt oder der Abscheider aufgrund von Rückstau oder einem verblockten Koaleszenzelement nicht den vorgesehenen freien Ablauf bereitstellt.
[0006] Die bekannten Schwimmer sind im Allgemeinen im Bereich eines Ablaufs konstruktiv vorgesehen und verschließen den Abscheider, wenn die maximale Speichermenge an Leichtflüssigkeit erreicht ist. Hierzu sind sie auf die Dichte der maßgeblich vorkommenden Leichtflüssigkeit tariert bzw. liegen hinsichtlich ihrer Dichte geringfügig darüber. Schwimmer reagieren immer nur auf die Dichte der sie unmittelbar umgebenden Flüssigkeit. Wenn verschiedene Flüssigkeiten unterschiedlicher Dichten vorhanden sind, kann der Fall eintreten, dass Trennschichten entstehen, die sich nicht in der unmittelbaren Umgebung des Schwimmers befinden. Sollte sich der Schwimmer im Bereich der Trennschicht befinden, so reagiert er auf das Mittel der ihn umgebenden Flüssigkeiten entsprechend der Trennschichthöhe. Zudem ist der Schwimmer immer nur auf eine Leichtflüssigkeit tariert, so dass der Schwimmer bei Anwesenheit mehrerer Flüssigkeiten mit unterschiedlichen Dichten im Allgemeinen nur unzureichend reagiert. Zudem gibt es das inhärente Problem, dass die Dichte des Schwimmers durch Verunreinigungen verändert werden kann. Dies kann dazu führen, dass der Schwimmer früher den Abscheider verschließt bzw. bereits so schwer wird, dass seine Dichte im Bereich der Dichte des Wassers liegt. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass der Schwimmer den Ablauf bereits im Regelbetrieb verschließt.
[0007] Schwimmer reagieren weiterhin empfindlich auf die Stärke des Zuflusses. Sollte eine Reinigungsanlage aufgrund eines Starkregenereignisses, einer fehlerhaften Auslegung oder eines zusätzlichen Zuflusses beispielsweise über eine weitere Fläche überlastet werden, so kann der Fall eintreten, dass Wasser über das Koaleszenzelement zum Ablauf fließt. Dabei erfährt der Schwimmer eine zusätzliche Kraft von oben. Diese Kraftkomponente und die Tatsache, dass sich ein großer Sog aufgrund des hohen Durchflusses einstellen kann, kann dazu führen, dass der Schwimmer nach unten gezogen wird und den Abscheider verschließt, obwohl die Anlage weiterhin im Regelbetrieb betrieben werden könnte.
[0008] Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Reinigungsanlage der eingangs genannten Art bzw. ein Verfahren zum Betrieb einer derartigen Reinigungsanlage anzugeben, bei der die vorstehend beschriebenen Nachteile zumindest zum Teil vermieden werden können.
[0009] Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Reinigungsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch ein Verfahren zum Betrieb einer derartigen Reinigungsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 9.
[0010] Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0011] Eine Reinigungsanlage, insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten, umfasst ein oder mehrere Abscheidebehälter, der bzw. die zumindest ein Abscheidevolumen und ein Speichervolumen bilden. Das Abscheidevolumen weist einen Zulauf für zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere für Abwasser auf. Das Abscheidevolumen und das Speichervolumen sind über einen Abscheider zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden. Ferner ist eine Hebeanlage zum Fördern von Flüssigkeit aus dem Speichervolumen vorgesehen. Gemäß der Erfindung ist zumindest ein Schichtstärkensensor zum Messen einer Schichtstärke zumindest einer Trennschicht im Abscheidevolumen angeordnet. Eine Steuereinheit ist dazu ausgebildet, die Hebeanlage zum Fördern von Flüssigkeiten aus dem Speichervolumen in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke (auch: Schichtdicke) freizugeben oder zu verriegeln. Es ist möglich, Abscheidevolumen und Speichervolumen in zwei separaten Behältern auszubilden, die fluidisch miteinander verbunden sind.
[0012] Entgegen den bisher bekannten Ausführungen von selbsttätigen Verschlusseinrichtungen für Reinigungsanlagen der eingangs genannten Art mittels Schwimmer oder Zulaufsperren wird eine neue Reinigungsanlage ohne Schwimmer angegeben und als Verschlussorgan eine Hebeanlage vorgesehen. Schwimmer und Zulaufsperren sind in ihrem Grundzustand stets "offen", das bedeutet, dass zuströmende Flüssigkeit, insbesondere zuströmendes Abwasser, nach der Behandlung im gleichen Maße wieder durch derartig ausgebildete Verschlusseinrichtungen abfließen kann. Im Gegensatz dazu sind Hebeanlagen, bei denen eine Pumpe aktiv betrieben werden muss, um einen Ablauf zu erzeugen, in ihrem Grundzustand stets geschlossen. Dies wird gemäß der Erfindung ausgenutzt, indem die Hebeanlage mit einer Steuereinheit gekoppelt wird, die eine Aktivierung der Hebeanlage in Abhängigkeit der sensorisch erfassten Schichtdicke und gegebenenfalls von etwaig erfassten oder erkannten Fehlern freigibt bzw. sperrt. Liegen derartig erfasste oder erkannte Betriebsparameter in einem Normalbereich, so erfolgt eine elektronische Freigabe und das gereinigte Wasser kann mit Hilfe der Hebeanlage aus dem Speichervolumen in das angeschlossene Kanalsystem gepumpt werden. Andernfalls erfolgt eine elektronische Sperrung bzw. Blockierung der Hebeanlage.
[0013] Als Trennschicht im Sinne der vorliegenden Spezifizierung wird insbesondere eine Schicht angesehen, deren Bestandteile eine geringere Dichte als Wasser aufweisen. Insbesondere versteht man als Trennschicht die Linie, in der eine leichtere und eine schwere Flüssigkeit aneinander treffen. Also zum Beispiel die Linie die sich zwischen Öl und Wasser bildet - man kann es auch als Phasengrenze beschreiben. Eine derartige Trennschicht sammelt sich somit stets oberhalb des Wassers an. Die Trennschicht muss nicht zwangsläufig homogen sein und kann insbesondere verschiedene Bestandteile aufweisen, deren Dichten kleiner sind als die Dichte von Wasser. Die Trennschicht kann beispielsweise von verschiedenen Leichtflüssigkeiten, Mineralölbestandteilen, Ölen und/oder Fetten gebildet sein. Der Schichtstärkensensor erfasst die Schichtstärke der gesamten Schicht, die ein Maß für das Gesamtvolumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeiten bzw. Fette ist. Da die Dichte der die Trennschicht bildenden Bestandteile nicht maßgeblich für die Erfassung der Schichtstärke ist, kann eine zuverlässige Erfassung des abgeschiedenen Gesamtvolumens insbesondere in Anwendungsfällen erfolgen, in denen beispielsweise ein heterogenes Gemisch von Leichtflüssigkeiten abgeschieden werden soll.
[0014] Die Hebeanlage umfasst insbesondere zumindest eine Pumpe und eine Hebeleitung, um das gereinigte Abwasser aus dem Speichervolumen zu pumpen. Die Verwendung von Hebeanlage zu diesem Zweck ist insbesondere auch im Falle von Stromausfällen vorteilhaft, da dann die Hebeanlage nicht in Betrieb genommen werden kann, und somit Betriebsstörungen vermieden werden können.
[0015] In Ausgestaltungen sind bzw. ist im Abscheidevolumen und/oder im Speichervolumen ein Drucksensor zum Messen des Füllstandes (auch: Pegel, Flüssigkeitspegel) angeordnet. Die Steuereinheit ist in derartigen Ausführungen dazu ausgebildet, die Hebeanlage zum Fördern von Flüssigkeiten aus dem Speichervolumen in Abhängigkeit des erfassten Füllstandes freizugeben oder zu verriegeln. Der Drucksensor ist beispielsweise als Pegelsensor ausgeführt und erfasst vorzugsweise den hydrostatischen Druck der ihn umgebenden Flüssigkeit bzw. des ihn umgebenden Abwassers, der ein Maß für den Füllstand im Abscheidevolumen bzw. im Speichervolumen ist. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Hebeanlage erst dann zum Fördern von gereinigtem Abwasser aus dem Speichervolumen freigegeben wird, wenn sich im Speichervolumen gereinigtes Abwasser in ausreichendem Volumen angesammelt hat. Alternativ oder zusätzlich wird mit Hilfe eines Drucksensors der Pegelstand im Abscheidevolumen überwacht. Dies ist insbesondere in Ausgestaltungen sinnvoll, in denen Abwasser bei zu hohem Pegelstand direkt vom Abscheidevolumen in das Speichervolumen fließen kann, also beispielsweise, wenn das Abscheidevolumen und das Speichervolumen von zwei Bereichen eines monolithischen Abscheidebeckens gebildet sind, die voneinander durch eine Trennwand getrennt sind. In solchen Fällen ist vorgesehen, dass die Steuereinheit die Hebeanlage automatisch verriegelt.
[0016] In Ausgestaltungen ist am Ablauf zum Abscheidevolumen eine elektronisch verriegelbare Sperre vorgesehen. Die Steuereinheit ist in derartigen Ausgestaltungen vorzugsweise dazu ausgebildet, die Sperre in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke und/oder in Abhängigkeit des erfassten Füllstandes, insbesondere im Abscheidevolumen, freizugeben oder zu verriegeln. Die Steuereinheit kann ein auslesbares elektronisches Betriebstagebuch umfassen. Mit Hilfe des Schichtstärkensensors kann insbesondere erfasst werden, ob das abgeschiedene Gesamtvolumen bereits das maximale Fassungsvermögen erreicht hat und der Abscheider entsprechend geleert werden muss. In diesem Fall bietet sich eine automatische Unterbrechung des Abflusses an. Im Falle eines zu hohen Flüssigkeitspegels im Abscheidevolumen kann beispielsweise ein weiterer Ablauf von Wasser automatisch unterbunden werden.
[0017] In Ausgestaltungen ist das Abscheidevolumen und das Speichervolumen durch zwei separate Abscheidebehälter, insbesondere aus Beton, Polymerbeton, Stahlbeton, Kunststoff, Metall, GFK realisiert.
[0018] In hierzu alternativen Ausgestaltungen ist das Abscheidevolumen und das Speichervolumen von zwei voneinander abgetrennten Bereichen eines Abscheidebehälters, die durch eine Trennwand sind, gebildet. Auch in diesem Fall besteht der Abscheidebehälter und/oder die Trennwand vorzugsweise aus Beton Polymerbeton, Stahlbeton, Kunststoff, Metall, GFK. Der Abscheidebehälter und die Trennwand können vorzugsweise monolithisch ausgebildet sein.
[0019] In Ausgestaltungen ist der Schichtstärkensensor zur Messung der Leitfähigkeit oder Polarität, insbesondere des Dipolmoments, der ihn umgebenden Flüssigkeit ausgebildet. Mit Hilfe derartiger Messungen kann die den Schichtstärkensensor umgebende Flüssigkeit hinreichend charakterisiert werden. Insbesondere ist es möglich, polare Flüssigkeiten, wie etwa Wasser, von unpolaren Flüssigkeiten, wie etwa Fetten, Ölen oder andere Leichtflüssigkeiten, voneinander zu unterscheiden.
[0020] Vorzugsweise umfasst der Schichtstärkensensor zur Erfassung der Schichtstärke der Trennschicht mehrere räumlich verteilt angeordnete Einzelsensoren, die zur Messung der Leitfähigkeit oder Polarität, insbesondere des Dipolmoments, der jeweils umgebenden Flüssigkeit ausgebildet sind.
[0021] In Ausgestaltungen weist der Abscheider zumindest ein Koaleszenzelement, das insbesondere zumindest ein Drahtgestrick oder ein Lochblech umfasst, auf. Das Koaleszenzelement dient insbesondere dazu, die Anlagerung von Leichtflüssigkeitsbestandteilen, Fetten und/oder Ölen zu unterstützen und weist hierzu eine geeignete Oberflächenbeschaffenheit auf. In Ausgestaltungen ist das Koaleszenzelement zumindest abschnittsweise von einem oelophilen Material gebildet und/oder weist zumindest abschnittsweise eine oelophile Beschichtung auf.
[0022] In Ausgestaltungen ist eine Warneinrichtung zur Ausgabe eines akustischen und/oder visuellen Warnsignals vorgesehen. Die Warneinrichtung ist dazu ausgebildet, das Warnsignals in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke und/oder des erfassten Füllstandes auszugeben.
[0023] Bei einem Verfahren zum Betrieb einer Reinigungsanlage, insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten, insbesondere zum Betrieb der vorstehend beschriebenen Reinigungsanlage, ist zumindest ein Abscheidevolumen und ein Speichervolumen vorgesehen, welche von einem oder von mehreren Abscheidebehälter gebildet sind. Das Abscheidevolumen und das Speichervolumen sind über einen Abscheider zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch miteinander verbunden. Zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere Abwasser, werden dem Abscheidevolumen zugeführt. Verunreinigungen, insbesondere in Form von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten, werden über den Abscheider abgeschieden und gereinigte Flüssigkeit wird im Speichervolumen gesammelt. Gemäß der Erfindung wird eine Hebeanlage zum Fördern der gereinigten Flüssigkeit aus dem Speicherbereich elektronisch freigegeben, wenn die Schichtstärke einer im Abscheidevolumen befindlichen Trennschicht kleiner ist als ein vorgebbarer oder vorgegebener, kritischer Schwellwert.
[0024] Im Regelbetrieb (auch: Normbetrieb, Normalbetrieb), durchläuft das zu reinigende Wasser den Bereich des Abscheiders und wird im Speichervolumen der Hebeanlage gesammelt, um von dort in das angeschlossene Kanalsystem gepumpt zu werden. Als Kriterium dafür, dass die Reinigungsanlage im Regelbetrieb betrieben werden kann, gilt insbesondere, dass die das bereits abgeschiedene Gesamtvolumen charakterisierende Schichtstärke der Trennschicht unterhalb des kritischen Schwellwert liegt. Der kritische Schwellwert entspricht insbesondere der maximalen Speichermenge für abgeschiedenen Leichtflüssigkeiten bzw. Fetten. Im Regelbetrieb sollte die erfasste Schichtstärke stets unterhalb des kritischen Schwellwerts liegen, da standardmäßig der Abscheider regelmäßig entleert werden muss. Erreicht die erfasste Schichtstärke dennoch den vorgegeben oder vorgebbaren, kritischen Schwellwert, so erfolgt eine elektronische Sperrung der Hebeanlage. Der Betrieb wird erst nach benutzerseitiger Freigabe entsperrt. Es ist vorgesehen, derartige Ereignisse in einem Protokoll der Steuereinheit zu speichern. Die manuelle Freigabe erfolgt erst dann, wenn nach einer Sichtkontrolle der Regelbetrieb festgestellt worden ist.
[0025] Das elektronische Sperren der Hebeanlage hat unter anderem auch den Vorteil, dass der normale Betriebszustand (Regelbetrieb) benutzerseitig durch einfaches Zurücksetzen der Steuereinheit wiederhergestellt werden kann. Dies ist bei den bekannten Verriegelungseinrichtungen nicht der Fall, da im Allgemeinen hierzu ein manueller Eingriff mit anschließender Entleerung erforderlich ist.
[0026] In Ausgestaltungen wird die Hebeanlage zum Fördern der gereinigten Flüssigkeit aus dem Speicherbereich freigegeben, wenn ein erfasster Füllstand im Abscheidevolumen und/oder im Speichervolumen innerhalb eines Normbereichs liegt. Beispielsweise wird gereinigtes Abwasser im Speichervolumen der Hebeanlage gesammelt, bis der dort installierte Drucksensor (z.B. Pegelsonde) ein ausreichendes Volumen meldet, so dass das gereinigte Wasser in die angeschlossene Rohrleitung gepumpt werden kann. In anderen Fällen kann die Situation entstehen, dass der Flüssigkeitspegel im Abscheidevolumen durch einen zu großen Zufluss zu stark ansteigt. Dies ist insbesondere bei Ausführungen kritisch, die in einem einzigen Abscheidebecken realisiert sind, also wenn Abscheider und Hebeanlage beispielsweise in einem monolithischen Abscheidebehälter umgesetzt sind, der durch eine Trennwand in zwei Funktionsbereiche geteilt ist. Hier besteht die Gefahr, dass durch einen zu großen Zufluss der Flüssigkeitspegel im Abscheidevolumen so weit ansteigt, dass bereits abgeschiedene Leichtflüssigkeit über die Trennwand steigt. In diesem Fall sendet der Sensor im Abscheidevolumen ein entsprechendes Signal an die Steuereinheit, die daraufhin die Hebeanlage elektronisch verriegelt und erst nach benutzerseitiger Bestätigung wieder für den Regelbetrieb freigibt. Vorzugsweise werden derartige Fehlermeldungen im Protokoll der Steuereinheit protokolliert.
[0027] In Ausgestaltungen wird ein Warnsignal ausgegeben, wenn die erfasste Schichtstärke einen vorgegebenen oder vorgebaren Grenzwert, der unterhalb des kritischen Schwellwerts liegt, erreicht oder überstiegt. Die Ausgabe von derartigen Warnsignalen soll insbesondere verhindern, dass bereits abgeschiedene Leichtflüssigkeit unkontrolliert in das Speichervolumen gelangen kann, wenn die maximale Abscheidemenge im Abscheider bereits erreicht wurde.
[0028] In Ausgestaltungen korrespondiert der kritische Schwellwert zu einer kritischen Schichtstärke mit einem entsprechenden kritischen Volumen. Das kritische Volumen entspricht insbesondere der maximalen Abscheidemenge, die das Abscheidevolumen fassen kann. Der zur Ausgabe des akustischen und/oder optischen Warnsignals maßgebliche Grenzwert korrespondiert entsprechend vorzugsweise zu einem Volumen, das 80% des kritischen Volumens entspricht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein Alarm ausgegeben wird, wenn das abgeschiedenen Gesamtvolumen in etwa 80% der maximalen Abscheidemenge erreicht hat. Somit bleibt dem Betreiber im Regelfall noch ausreichend Zeit, das Abscheidevolumen zu entleeren, bevor es zu einem Abschluss aufgrund des Erreichens der maximalen Abscheidemenge kommt.
[0029] Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen FIG. 1 eine Reinigungsanlage im geöffneten Zustand in einer Draufsicht; FIG. 2 die Reinigungsanlage der FIG. 1 in einer Querschnittdarstellung; FIG. 3 die Reinigungsanlage der FIG. 1 in einer weiteren Schnittdarstellung; FIG. 4 die Reinigungsanlage der FIG. 1 in einer weiteren Schnittdarstellung.
[0030] Einander entsprechende Teile und Komponenten sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
[0031] FIG. 1 zeigt eine Reinigungsanlage 10 zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten in Abwasser in einer Draufsicht. Die Reinigungsanlage umfasst einen monolithischen Abscheidebehälter 12 aus Beton, der im eingebauten Zustand von einem nicht näher dargestellten Deckel, der ebenfalls aus Beton besteht, verschlossen ist. Eine Trennwand 14 unterteilt das Innere des Abscheidebehälters 12 in ein Abscheidevolumen 16 und ein Speichervolumen 18.
[0032] Das Abscheidevolumen 16 und das Speichervolumen 18 sind über einen Abscheider 20 zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden. Im Speichervolumen 18 ist eine Hebeleitung 22 einer Hebeanlage 24 zum Fördern von gereinigtem Abwasser aus dem Speichervolumen 18 angeordnet. Zum Fördern des gereinigten Abwassers ist eine nicht näher dargestellte Pumpe an der Hebeleitung 22 angeschlossen.
[0033] Abwasser gelangt über einen Zulauf 26 in das Abscheidevolumen 16. Der Zulauf 28 ist mit einem Prallblech 30 versehen, damit das einströmende Abwasser sich beruhigen kann und sich insbesondere Festkörperbestandteile durch Sedimentation absetzen können.
[0034] Im Abscheidevolumen 16 ist zumindest ein Schichtstärkensensor 52 zum Messen einer Schichtstärke zumindest einer aus bereits abgeschiedenen Leichtflüssigkeits- oder Fettbestandteilen bestehenden Trennschicht angeordnet. Der Schichtstärkensensor 52 ist zur Messung der Leitfähigkeit oder Polarität, insbesondere des Dipolmoments, der ihn umgebenden Flüssigkeit ausgebildet. Hierbei weist der Schichtstärkensensor 52 eine gewisse räumliche Auflösung auf, so dass die Dicke bzw. Schichtstärke der Trennschicht erfassbar ist.
[0035] Eine nicht näher dargestellte Steuereinheit ist dazu ausgebildet, die Hebeanlage 24 zum Fördern von Flüssigkeit aus dem Speichervolumen 16 in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke freizugeben oder zu verriegeln. Die Hebeanlage 24 ist somit mit der Steuereinheit derart gekoppelt, dass eine elektronische Freigabe bzw. Sperrung zur Aktivierung der Hebeanlage 24 in Abhängigkeit der sensorisch erfassten Schichtdicke bzw. Schichtstärke und gegebenenfalls in Abhängigkeit von erkannten Fehlern erfolgt.
[0036] Der Abscheider 20 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Koaleszenzabscheider ausgeführt und umfasst ein im Wesentlichen zylindrisches Koaleszenzelement 32, die von Lochblechen gebildet und zueinander konzentrisch angeordnet sind. Der Abscheider 20 umfasst weiter ein Überlaufrohr 34, welches die fluidische Verbindung zwischen dem Abscheidevolumen 16 und dem Speichervolumen 18 bereitstellt.
[0037] Im Abscheidevolumen 16 und im Speichervolumen 18 sind Drucksensoren zum Messen des Füllstandes in den jeweiligen Bereichen angeordnet. Die Steuereinheit steht mit diesen Drucksensoren drahtgebunden oder drahtlos in einer Wirkverbindung und ist dazu ausgebildet, die Hebeanlage 24 zum Fördern von Flüssigkeiten aus dem Speichervolumen 18 in Abhängigkeit der jeweilig erfassten Füllstände freizugeben oder zu verriegeln. Die Drucksensoren sind zur Erfassung des hydrostatischen Umgebungsdrucks in den jeweiligen Bereichen ausgebildet.
[0038] Am Ablauf 22 zum Abscheidevolumen 16 ist ferner eine nicht näher dargestellte, elektronisch verriegelbare Sperre vorgesehen. Die Steuereinheit ist dazu ausgebildet, die Sperre in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke und in Abhängigkeit der erfassten Füllstände im Abscheidevolumen 16 und im Speichervolumen 18 freizugeben oder zu verriegeln.
[0039] Ferner ist eine nicht näher dargestellte Warneinrichtung zur Ausgabe eines akustischen und/oder visuellen Warnsignals vorgesehen. Die Warneinrichtung ist dazu ausgebildet, das Warnsignals in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke und/oder des erfassten Füllstandes auszugeben.
[0040] Ein Probenahmebereich 50 ist zwischen Abscheidevolumen 16 und Speichervolumen 18 vorgesehen. Der Probenahmebereich ist in die Trennwand 14 integriert. In dem Fall, dass Abscheidevolumen 16 und Speichervolumen 18 in separaten Behältern angeordnet sind, ist der Probenahmebereich ebenfalls als separater Behälter ausgeführt, der fluidisch mit Abscheidevolumen 16 und Speichervolumen verbunden ist.
[0041] FIG. 2 zeigt eine Querschnittsdarstellung der Reinigungsanlage 10. Der Verlauf des gezeigten Querschnitts ist in FIG. 1 gezeigt und mit II bezeichnet.
[0042] FIG. 3 zeigt eine weitere Schnittdarstellung der Reinigungsanlage 10. Der Verlauf des gezeigten Schnitts ist in FIG. 1 gezeigt und mit III bezeichnet.
[0043] FIG. 4 zeigt eine weitere Schnittdarstellung der Reinigungsanlage 10, in der insbesondere die Lage der Schichtstärkensensoren 52 und die Lage einer Aufstausonde 54 im Abscheidevolumen 16 gezeigt sind.
[0044] Beim Betrieb der Reinigungsanlage 10 werden Leichtflüssigkeiten und/oder Fette vom zugeführten Abwasser mit Hilfe des Abscheiders 20 getrennt und im Abscheidevolumen 16 gesammelt. Hiervon gereinigtes Abwasser gelangt über das Überlaufrohr 34 in das Speichervolumen 18 und sammelt sich dort. Die Hebeanlage 24 wird in Abhängigkeit der mittels der Drucksensoren und des Schichtstärkensensors 52 erfassten sensorischen Daten von der Steuereinheit zum Fördern des gereinigten Abwassers aus dem Speicherbereich 18 elektronisch freigegeben oder gesperrt. Eine Freigabe erfolgt insbesondere dann, wenn die Schichtstärke einer im Abscheidevolumen 18 befindlichen Trennschicht kleiner ist als ein vorgebbarer oder vorgegebener, kritischer Schwellwert und die übrigen erfassten Daten auf keine andere Betriebsstörung hinweisen. Im Bereich des Überlaufrohres 34 kann die Probenahme erfolgen, bzw. Probenahmebereich 50 angeordnet werden.
[0045] Im Regelbetrieb durchläuft das zu reinigende Wasser den Bereich des Abscheiders 20 und wird im Speichervolumen 18 der Hebeanlage 24 gesammelt und von dort in das angeschlossene Kanalsystem gepumpt. Ein notwendiges, jedoch nicht zwangsläufig hinreichendes Kriterium für den Regelbetrieb der Reinigungsanlage 10 im Regelbetrieb ist, dass das bereits abgeschiedene Gesamtvolumen an Leichtflüssigkeiten, Ölen und/oder Fetten unterhalb der maximalen Abscheidemenge liegt, die das Abscheidevolumen 16 aufnehmen kann. Die maximale Abscheidemenge entspricht dem kritischen Schwellwert für die Schichtstärke der Trennschicht.
[0046] Im Regelbetrieb sollte die Schichtstärke der Trennschicht im Abscheidevolumen 16 stets unterhalb des kritischen Schwellwerts liegen, da zuvor ein Alarm ausgegeben wird, der den Betreiber dazu anweist, das Abscheidevolumen zu entleeren. Erreicht die erfasste Schichtstärke dennoch den kritischen Schwellwert, so erfolgt eine elektronische Sperrung der Hebeanlage 24. Der Betrieb wird erst nach benutzerseitiger Freigabe entsperrt. Es ist vorgesehen, dies in einem Protokoll der Steuereinheit zu speichern.
[0047] Für den Regelbetrieb ist im Allgemeinen zusätzlich notwendig, dass der Füllstand im Abscheidevolumen 16 und im Speichervolumen 18 innerhalb eines Normbereichs liegen. Insbesondere muss der Pegel im Speichervolumen 18 hoch genug sein, damit die Hebeanlage 24 aktiviert werden kann. Der Flüssigkeitspegel im Abscheidevolumen 16 kann beispielsweise durch einen zu großen Zufluss zu hoch sein, so dass die Gefahr besteht, dass bereits abgeschiedene Leichtflüssigkeit oder bereits abgeschiedenes Fett über die Trennwand 14 in den Speicherbereich 18 gelangt. In solchen Fällen ist vorgesehen, dass die Steuereinheit die Hebeanlage 24 automatisch elektronisch verriegelt und erst nach benutzerseitiger Bestätigung wieder für den Regelbetrieb freigibt. Derartige Betriebsstörungen werden im Protokoll der Steuereinheit protokolliert.
[0048] Das bereits erwähnte Warnsignal wird ausgegeben, wenn die erfasste Schichtstärke der Trennschicht einen vorgegebenen oder vorgebaren Grenzwert, der unterhalb des kritischen Schwellwerts liegt, erreicht oder überstiegt. Wie bereits erwähnt, entspricht der kritische Schwellwert einer maximalen Abscheidemenge für Leichtflüssigkeiten und/oder Fette. Der zur Ausgabe des akustischen und/oder optischen Warnsignals maßgebliche Grenzwert korrespondiert vorzugsweise zu einem Volumen, das 80% der maximalen Abscheidemenge entspricht. Somit bleibt dem Betreiber bei Ausgabe des Warnsignals im Regelfall noch ausreichend Zeit, das Abscheidevolumen 16 zu entleeren, bevor es zu einem Abschluss aufgrund des Erreichens der maximalen Abscheidemenge kommt.
权利要求:
Claims (12)
[0001] Reinigungsanlage (10), insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten, mit einem oder mehreren, zumindest ein Abscheidevolumen (16) und ein Speichervolumen (18) bildenden Abscheidebehälter (12), wobei das Abscheidevolumen (16) zumindest einen Zulauf (28) für zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere Abwasser aufweist und das Abscheidevolumen (16) und das Speichervolumen (18) über einen Abscheider (20) zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden sind, wobei eine Hebeanlage (24) zum Fördern von Flüssigkeit aus dem Speichervolumen (18) vorgesehen ist,dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Schichtstärkensensor zum Messen einer Schichtstärke zumindest einer Trennschicht im Abscheidevolumen (16) angeordnet ist undeine Steuereinheit dazu ausgebildet ist, die Hebeanlage (24) zum Fördern von Flüssigkeiten aus dem Speichervolumen (18) in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke freizugeben oder zu verriegeln.
[0002] Reinigungsanlage (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Abscheidevolumen (16) und/oder im Speichervolumen (18) ein Sensor, insbesondere Drucksensor, Füllstandsensor, Vibrationssensor, kapazitiver Sensor oder thermischer Sensor, zum Messen des Füllstandes angeordnet ist und die Steuereinheit dazu ausgebildet ist, die Hebeanlage (24) zum Fördern von Flüssigkeiten aus dem Speichervolumen (18) in Abhängigkeit des erfassten Füllstandes freizugeben oder zu verriegeln.
[0003] Reinigungsanlage (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Ablauf und/oder Zulauf (22, 24, 28) eine elektronisch verriegelbare Sperre vorgesehen ist und die Steuereinheit dazu ausgebildet ist, die Sperre in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke und/oder in Abhängigkeit des erfassten Füllstandes, insbesondere im Abscheidevolumen (16) und/oder im Speichervolumen (18), freizugeben oder zu verriegeln.
[0004] Reinigungsanlagen (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass das Abscheidevolumen (16) und das Speichervolumen (20) durch zwei separate Abscheidebehälter, insbesondere aus Beton, Polymerbeton, Metall, GFK oder Kunststoff, realisiert sind.
[0005] Reinigungsanlage(10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abscheidevolumen (16) und das Speichervolumen (18) von zwei durch eine Trennwand (14) voneinander abgetrennten Bereichen eines Abscheidebehälters (12), insbesondere aus Beton, Polymerbeton, Metall, GFK oder Kunststoff, gebildet sind.
[0006] Reinigungsanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass der Schichtstärkensensor zur Messung der Leitfähigkeit oder Polarität der ihn umgebenden Flüssigkeit ausgebildet ist.
[0007] Reinigungsanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass der Abscheider (20) zumindest ein Koaleszenzelement (32), das insbesondere zumindest ein Drahtgestrick oder ein Lochblech umfasst, aufweist.
[0008] Reinigungsanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass eine Warneinrichtung zur Ausgabe eines akustischen und/oder visuellen Warnsignals vorgesehen ist, wobei die Warneinrichtung dazu ausgebildet ist, das Warnsignals in Abhängigkeit der erfassten Schichtstärke und/oder des erfassten Füllstandes auszugeben.
[0009] Verfahren zum Betrieb einer Reinigungsanlage (10), insbesondere für Abwasser, zur Abscheidung von Leichtflüssigkeit und/oder Fetten, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem oder mehreren, zumindest ein Abscheidevolumen (16) und ein Speichervolumen (18) bildenden Abscheidebehälter (12), die über einen Abscheider (20) zum Abscheiden von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten fluidisch verbunden sind, wobei zu reinigende Flüssigkeiten, insbesondere Abwasser, dem Abscheidevolumen (16) zugeführt werden, Verunreinigungen, insbesondere in Form von Leichtflüssigkeiten und/oder Fetten, über den Abscheider (20) abgeschieden werden und gereinigte Flüssigkeit im Speichervolumen (18) gesammelt wird,dadurch gekennzeichnet, dass eine Hebeanlage (24) zum Fördern der gereinigten Flüssigkeit aus dem Speicherbereich (18) elektronisch freigegeben wird, wenn die Schichtstärke einer im Abscheidevolumen (16) befindlichen Trennschicht kleiner ist als ein vorgebbarer oder vorgegebener, kritischer Schwellwert.
[0010] Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeanlage (24) zum Fördern der gereinigten Flüssigkeit aus dem Speicherbereich (18) freigegeben wird, wenn ein erfasster Füllstand im Abscheidevolumen (16) und/oder im Speichervolumen (18) innerhalb eines Normbereichs liegt.
[0011] Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Warnsignal ausgegeben wird, wenn die erfasste Schichtstärke einen vorgegebenen oder vorgebaren Grenzwert, der unterhalb des kritischen Schwellwerts liegt, erreicht oder übersteigt.
[0012] Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der kritische Schwellwert zu einer kritischen Schichtstärke mit einem entsprechenden kritischen Volumen korrespondiert, und der Grenzwert zu einem Volumen korrespondiert, das 80% des kritischen Volumens entspricht.
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DE102019105482A1|2020-09-10|
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